Grundlagen der Einkommensteuer
Das zu versteuernde Einkommen setzt sich aus verschiedenen Einkunftsarten zusammen, z. B. aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalerträgen, Vermietung und Verpachtung.
Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen mindern das zu versteuernde Einkommen
Das Zufluss / Abflussprinzip ist zu beachten – also Einnahmen / Ausgaben mindern immer in dem Jahr die Steuer, in dem Sie zu-/abgeflossen sind. Bezahle ich am 30.November 2023 Fortbildungskosten, gehören Sie in die Einkommensteuererklärung 2023.
Kapitalerträge ->Freistellungsauftrag bei der Bank prüfen – für Zinsen gibt es einen Freibetrag, bitte hierzu mit Deiner Bank Kontakt aufnehmen – meist kann man den Freistellungsauftrag online ausfüllen.
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind ein sehr komplexes Thema.
Werbungskosten
Arbeits-/Berufskleidung gehört zu den abzugsfähigen Werbungskosten.
Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, Aktentaschen oder andere Arbeitsutensilien. € 110/120 ist eine gängige pauschale.
Reisekosten oder Spesen sind Kosten für Dienstreisen, z. B. Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegung.
Bewerbungskosten gehören ebenfalls zu den Werbungskosten z.B. Stellenanzeigen, Fotokopien, Porto und Vorstellungsreisen, Fotos etc.
Aufwendungen für Fachbücher, Fachtagungen oder Sprachkurse können im Jahr des Abflusses (also der Ausgabe) abgesetzt werden. Sie zählen u.a. zu Fortbildungskosten.
Für beruflich bedingte Umzüge können u.U. Umzugskosten geltend gemacht werden. Es kommt dabei auf eine Reduzierung der Kilometer an.
Kostet Dein Bankkonto noch Gebühren? Die Kontoführungsgebühren, können mit 16€ pauschal berücksichtigt werden, wenn das Konto beruflich genutzt wird
Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer stellt den Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit dar.
Aufwendungen können im Jahr 2023 mit einer Pauschale von € 1.260 erklärt werden, ggf. 1/12 zeitanteilig bei nicht ganzjähriger Nutzung.
Die Kosten für die Einrichtung können unbegrenzt (z.B. PC, Tisch, Stuhl) abgesetzt werden.
ACHTUNG bei Aufgabe der Tätigkeit werden ggf. stille Reserven aufgedeckt.
Gehört Euch das Objekt nicht zu 100% (z.B. Eheleute) muss eine Aufteilung erfolgen (i.d.R. 50:50).
Alternativ besteht die Möglichkeit, die HO Pauschale zu nutzen.
Sonderausgaben
Kirchensteuer zählt zu den Sonderausgaben (Vorauszahlungen, Abzug vom Lohn, Erstattung/Nachzahlung letzter Bescheid – Zufluss/Abfluss).
Spenden haben einen ähnlichen steuerlichen Effekt, wie die Kirchensteuer (z.B. Förderverein https://www.oggs-marialinden.de/foerderverein/ Grundschule, Kindergarten, politische Parteien, Krebshilfe, Kinder in Not etc.).
Durch Fördergelder / Spenden wurde das Zirkusprojekt der Grundschule ermöglicht.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hast Du Handwerker oder Dienstleister (Fensterreinigung, Schornsteinfeger, Hundetagesstätte o.ä.) beauftragt? All diese Kosten können auch in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
- Handwerker – 20% von max. 6.000 € = 1.200 € – Steuer Abzug
- Dienstleistungen – 20% von max. 20.000 € = 4.000 €
- Haushaltsnahe Beschäftigung – 20 % von max. 2.550 € = 510 €
Steuerfreie einkünfte
Existenzgründungszuschuss, Übungsleiter, Pfelegegeld § 3 EStG